Ablauf

Der erste Schritt in eine Psychotherapie ist ein Erstgespräch.

Dabei lernen wir uns kennen, besprechen Ihr Anliegen und schauen gemeinsam, ob eine Therapie in meiner Praxis das Richtige für Sie ist.

Eine Überweisung brauchen Sie dafür nicht. Einen Termin können Sie ganz einfach telefonisch oder über das Kontaktformularvereinbaren.

Je nach Thema und Bedarf kann die Behandlung unterschiedlich lang sein:

  • Akuttherapie: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: bis zu 100 Sitzungen

Kosten

Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, wie Sie versichert sind (gesetzlich oder privat) und ob eine psychische Erkrankung nach ICD-10 oder ICD-11 vorliegt.

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) – Auszug aus der GOÄ.Sie erhalten vor Beginn der Therapie eine klare Übersicht aller Kosten, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und die Bundeswehr übernehmen die Kosten in der Regel bereits ab dem ersten Termin. Gesetzlich Versicherte können eine Therapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) beantragen, wenn kein zeitnaher Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte 

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie in meiner Praxis übernehmen, wenn Sie keinen freien Platz bei einer kassenzugelassenen Therapeutin oder einem Therapeuten finden. Das nennt sich Kostenerstattungsverfahren.

So funktioniert es:

  • Ihre Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheiden.Wenn ein Gutachten eingeholt wird, hat sie dafür fünf Wochen Zeit.Kommt in dieser Zeit keine Antwort, gilt die Therapie automatisch als genehmigt.
  • Es gilt als unzumutbar, länger als drei Monate auf einen Therapieplatz zu warten.Wenn Sie in dieser Zeit keinen Platz finden, können Sie das Kostenerstattungsverfahren beantragen.
  • Dafür müssen Sie mehrere Praxen (mindestens sechs) kontaktieren, die mit der Krankenkasse abrechnen,und Absagen oder zu lange Wartezeiten dokumentieren.
  • Die Behandlung muss bei einer approbierten Psychotherapeutin oder einem approbierten Psychotherapeuten stattfinden.Das bedeutet: die Person ist staatlich anerkannt und darf heilkundliche Psychotherapie durchführen.
  • Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde besuchen.Dort wird mit dem Formular PTV-11 bestätigt, dass die Behandlung notwendig und dringend ist.
  • Eine ärztliche Bescheinigung (z. B. vom Hausarzt oder Psychiater) kann zusätzlich helfen, um die Dringlichkeit zu unterstreichen.